Geschrieben von Torsten Rückert am 25.11.2014 Anfang des Jahres berichteten zahlreiche Medien über dubiose Abmahnungen mit der Marke „Autoflirt“. Auch bei mir ging ein entsprechendes Schreiben ein, wonach (nicht näher benannte) Inhalte unter der Domain www.seokicks.de eine Verletzung der Rechte an der Wortmarke „Autoflirt“ darstellen würden. Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung sollten Abmahnkosten in Höhe von 3.161,83€ – gemessen an einem Gegenstandswert in Höhe von 150.000€ – entrichtet werden.
Ich bin generell kein Freund kostenpflichtiger Abmahnungen und bevorzuge als ersten Schritt einen persönlichen Klärungsversuch, der in der Regel beiden Seiten Zeit und Kosten erspart. Dennoch halte ich es für wichtig, im Falle einer Abmahnung in angemessener Weise darauf zu reagieren, weshalb im oben genannten Fall eine anwaltliche Zurückweisung in Auftrag gegeben wurde und die Angelegenheit schließlich vor Gericht landete.
Nach einer mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Hamburg am 20. August 2014, wurde diesen Monat nun das Urteil verkündet (Aktenzeichen: 22a C 96/14) und die Zurückweisung der Abmahnung in sämtlichen Punkten für begründet und berechtigt erklärt:
- Die Abmahnung ist gegenstandslos.
- Der Beklagte wird verurteilt, alle mir entstandenen Anwaltskosten zzgl. Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz zu zahlen.
- Die Kosten des Rechtsstreits trägt ebenfalls der Beklagte.
Ich hoffe den einen oder anderen mit diesem kleinen Beitrag dazu motivieren zu können, sich in solchen Fällen ebenfalls zur Wehr zu setzen und solche Angelegenheiten nicht einfach nur auszusitzen – oder gar ohne rechtliche Prüfung nachzugeben. Sollte noch jemand durch SEOkicks seine Rechte verletzt sehen: Bitte einfach kurz eine E-Mail schreiben oder anrufen, das geht schnell und spart Geld 😉
Geschrieben von Torsten Rückert am 19.09.2014
Nachdem ich die SEOkomm vor einigen Wochen schon als Konferenz-Tipp vorgestellt habe, freut es mich sehr, nun auch noch ein Ticket für die SEOkomm 2014 inkl. anschließender Aftershow Party im Gesamtwert von 610€ zzgl. MwSt. verlosen zu können!
Zur Teilnahme an der Verlosung schreibe einfach einen kurzen Kommentar unter diesen Beitrag, in dem Du beschreibst, wieso Du gerne zur SEOkomm 2014 nach Salzburg möchtest.
Der Gewinner des Tickets wird am 24.09.2014 um 15 Uhr gezogen.
Die Benachrichtung des Gewinners erfolgt per E-Mail. Mehrfachteilnahmen sind nicht erlaubt, im Sinne der Fairness bitte ich dies auch gar nicht erst zu versuchen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Für alle die kein Glück haben: Mit dem Rabattcode „SEOKICKS14“ gibt es bei der Buchung unter www.seokomm.at weiterhin 60€ Rabatt (zzgl. MwSt) auf den Ticketpreis.
Update 24.09.2014: Das Ticket geht an den Gewinner Malte Landwehr, herzlichen Glückwunsch!
Geschrieben von Torsten Rückert am 18.08.2014 In den vergangenen Tagen haben sich zahlreiche Webseitenbetreiber an mich gewendet, die einen „Blauen Brief“ über die Google Webmaster Tools erhalten haben, in denen über unnatürliche Links in Zusammenhang mit der eigenen Internetseite informiert wurde. Dabei kann es generell gleichermaßen um von der eigenen Website ausgehende Links, als auch um von anderen Websites eingehende Links gehen, die von Google in beiden Fällen als unnatürlich eingestuft wurden.
Johannes Mehlem aus Googles Search Quality Team in Dublin hat nur wenige Stunden nach Versand der aktuellen Blauen Briefe heute folgende Stellungnahme auf seiner Google+ Seite veröffentlicht:
Im Moment spricht einiges dafür, dass es sich bei den beiden angesprochenen Netzwerken um Teliad sowie um Rankseller handelt. Bei Google-Suchen nach „Teliad“ bzw. „Rankseller“ tauchen die jeweiligen Anbieterdomains aktuell zumindest nicht mehr auf den vorderen Positionen der Google Trefferliste auf:
Google-Suche nach „Teliad“ am 18.08.2014:

Google-Suche nach „Rankseller“ am 18.08.2014:

Wer am Wochenende einen der besagten Blauen Briefe über die Google Webmaster Tools erhalten hat sollte daher zunächst prüfen, ob ein Zusammenhang zu Aktivitäten rund um besagte Anbieter bestehen könnte.
Die Deindexierung der beiden Anbieter-Domains ist ein sehr starkes Indiz dafür, dass Google hier einen Penalty verhängt hat, ob tatsächlich auch Kundendomains betroffen sind kann jedoch nicht mit Sicherheit gesagt werden. Die Aussage von Johannes Mehlem deutet zwar stark in diese Richtung, dennoch kann es keinesfalls schaden, das Linkprofil einer betroffenen Website genauer und in mehr als nur eine Richtung zu untersuchen.