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Unberechtigte Abmahnung erfolgreich abgewehrt: Autoflirt muss zahlen

Anfang des Jahres berichteten zahlreiche Medien über dubiose Abmahnungen mit der Marke „Autoflirt“. Auch bei mir ging ein entsprechendes Schreiben ein, wonach (nicht näher benannte) Inhalte unter der Domain www.seokicks.de eine Verletzung der Rechte an der Wortmarke „Autoflirt“ darstellen würden. Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung sollten Abmahnkosten in Höhe von 3.161,83€ – gemessen an einem Gegenstandswert in Höhe von 150.000€ – entrichtet werden.

Ich bin generell kein Freund kostenpflichtiger Abmahnungen und bevorzuge als ersten Schritt einen persönlichen Klärungsversuch, der in der Regel beiden Seiten Zeit und Kosten erspart. Dennoch halte ich es für wichtig, im Falle einer Abmahnung in angemessener Weise darauf zu reagieren, weshalb im oben genannten Fall eine anwaltliche Zurückweisung in Auftrag gegeben wurde und die Angelegenheit schließlich vor Gericht landete.

Nach einer mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Hamburg am 20. August 2014, wurde diesen Monat nun das Urteil verkündet (Aktenzeichen: 22a C 96/14) und die Zurückweisung der Abmahnung in sämtlichen Punkten für begründet und berechtigt erklärt:

Ich hoffe den einen oder anderen mit diesem kleinen Beitrag dazu motivieren zu können, sich in solchen Fällen ebenfalls zur Wehr zu setzen und solche Angelegenheiten nicht einfach nur auszusitzen – oder gar ohne rechtliche Prüfung nachzugeben. Sollte noch jemand durch SEOkicks seine Rechte verletzt sehen: Bitte einfach kurz eine E-Mail schreiben oder anrufen, das geht schnell und spart Geld 😉

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