SEOkicks Backlink Checker

Strafanzeige gegen SEOkicks: Gefüllte Warenkörbe nicht bestellt

Das Neue Jahr fing turbulent an und startete fast unmittelbar mit dem Anruf eines Münchner Polizeibeamten. Grund: Bei der Staatsanwaltschaft ist per Rechtsanwalt ein Antrag auf Strafanzeige gegen den Inhaber verschiedener IP-Adressen (alles SEOkicks Webcrawler) eingegangen, da über diese IPs Warenkörbe in mehreren Online-Shops seiner Mandantin gefüllt wurden, ohne dass es am Ende zu einer Bestellung kam. Hierdurch sieht die Klägerin den Tatbestand einer Nachstellung im Sinne des § 238 StGB sowie der Computersabotage im Sinne des § 303b StGB als erfüllt.

Natürlich ist es absolut verständlich, dass von Webcrawlern gefüllte Warenkörbe zumindest lästig sein können, speziell wenn sich das – wie ebenfalls angegeben – negativ auf die Performance des Shops auswirkt. Der sofortige Gang zum Anwalt ist dennoch unverständlich: Die SEOkicks Webcrawler senden generell keine Formulare ab, offenbar führte im aktuellen Fall also schon der reine Aufruf interner Links dazu, dass Produkte in den Warenkorb gelegt wurden. Diese Links wurden zudem wohl nicht per robots.txt Datei gesperrt, denn auch diese Anweisungen werden von unseren Crawlern berücksichtigt.

Der richtige und zum Glück absolut übliche Weg zur Vermeidung solcher Probleme besteht darin, zum Befüllen von Warenkörbern erst gar keine Links zu nutzen, oder die Zielseite zumindest per robots.txt Datei zu sperren und hierdurch automatisierte Aufrufe zu unterbinden. Auch die vollständige Sperrung unserer Crawler für eine gesamten Domain wäre mit nur 2 kurzen Einträgen in der robots.txt schnell erledigt gewesen. Gerne hätten wir das der Klägerin vorab erklärt und damit beiden Seiten Zeit und Kosten erspart. Stattdessen haben wir nun den ermittelnden Behörden die Hintergründe dargelegt und bekamen auch schon signalisiert, dass die Angelegenheit damit erledigt sei.

Absolut unverständlich ist zudem, wieso die Staatsanwaltschaft gebeten wurde den „Täter“ über die geloggten IP-Adressen zu ermitteln. Die SEOkicks-Crawler hinterlassen bei jedem Seitenabruf ihren Namen als User-Agent in den Access-Logs der besuchten Domain und zusätzlich auch noch einen Verweis auf unsere Webcralwer Infoseite. Dort wird u.a. explizit das Problem „Es werden große Warenkörbe gefüllt oder leere Bestellungen ausgelöst?“ aufgeführt.

Sollte noch jemand Probleme jedweder Art mit den SEOkicks Crawlern haben: Bitte nicht gleich Strafanzeige stellen, sondern einfach anrufen oder eine kurze Mail schreiben. Um unsere Crawler vollständig zu blocken genügt es bereits folgenden Eintrag in die eigene robots.txt Datei aufzunehmen:

User-agent: SEOkicks
Disallow: /

Als Folge würden wir neue externe Verlinkungen der nicht mehr gecrawlten Domains dann allerdings nicht mehr erkennen und diese in unserer Backlinkrecherche entsprechend auch nicht als Linkquelle aufführen. Potenzielle Kooperationspartner oder Interessenten an einem Linktausch/-kauf werden über SEOkicks also in diesem Fall nicht mehr auf die für uns gesperrte Domain aufmerksam.

Wir crawlen täglich übrigens weit über 100 Mio. Websites, ohne dass es bisher je zu größeren Beschwerden kam. Probleme mit unseren Crawlen sind daher grundsätzlich eher ein Indiz für Schwächen der eigenen Website – was wohl auch im aktuell Fall der Grund war. Trotzdem sind wir für jeden Hinweis dankbar, der zu einer weiteren Optimierung unserer Systeme beitragen kann.

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