Backlink Checker mit eigener Datenbasis

SEOkicks sammelt mit eigenen Crawlern fortlaufend Linkdaten und stellt diese per Website, CSV-Export und API zur Verfügung. Der aktuelle Index umfasst mehr als 200 Mrd. Linkdatensätze.

Unberechtigte Abmahnung erfolgreich abgewehrt: Autoflirt muss zahlen

Geschrieben von Torsten Rückert am 25.11.2014

Anfang des Jahres berichteten zahlreiche Medien über dubiose Abmahnungen mit der Marke „Autoflirt“. Auch bei mir ging ein entsprechendes Schreiben ein, wonach (nicht näher benannte) Inhalte unter der Domain www.seokicks.de eine Verletzung der Rechte an der Wortmarke „Autoflirt“ darstellen würden. Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung sollten Abmahnkosten in Höhe von 3.161,83€ – gemessen an einem Gegenstandswert in Höhe von 150.000€ – entrichtet werden.

Ich bin generell kein Freund kostenpflichtiger Abmahnungen und bevorzuge als ersten Schritt einen persönlichen Klärungsversuch, der in der Regel beiden Seiten Zeit und Kosten erspart. Dennoch halte ich es für wichtig, im Falle einer Abmahnung in angemessener Weise darauf zu reagieren, weshalb im oben genannten Fall eine anwaltliche Zurückweisung in Auftrag gegeben wurde und die Angelegenheit schließlich vor Gericht landete.

Nach einer mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Hamburg am 20. August 2014, wurde diesen Monat nun das Urteil verkündet (Aktenzeichen: 22a C 96/14) und die Zurückweisung der Abmahnung in sämtlichen Punkten für begründet und berechtigt erklärt:

  • Die Abmahnung ist gegenstandslos.
  • Der Beklagte wird verurteilt, alle mir entstandenen Anwaltskosten zzgl. Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz zu zahlen.
  • Die Kosten des Rechtsstreits trägt ebenfalls der Beklagte.

Ich hoffe den einen oder anderen mit diesem kleinen Beitrag dazu motivieren zu können, sich in solchen Fällen ebenfalls zur Wehr zu setzen und solche Angelegenheiten nicht einfach nur auszusitzen – oder gar ohne rechtliche Prüfung nachzugeben. Sollte noch jemand durch SEOkicks seine Rechte verletzt sehen: Bitte einfach kurz eine E-Mail schreiben oder anrufen, das geht schnell und spart Geld 😉


Kommentare (11):

Sonntag, 30. November 2014 um 17:47

Leider muss immer auf einer Abmahnung reagiert werden.Ohne Anwalt zieht man immer den Kürzeren.Ich bekam bisher 2 Abmahnungen.1 war gerechtfertigt und zeigte mir dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.Trotzdem waren meine Zahlungen geringer als gefordert.

Die 2 Abmahnung war ungerechtfertigt und ging vor Gericht.Alle Kosten übernahm der Kläger

Dienstag, 2. Dezember 2014 um 00:06

Hi,
das Thema hatte ich ja total vergessen, super gut, dass du denen mal eben einen kleinen Denkanstoss verpasst hast!
Wir hatten irgendwann auch so eine Abmahnung im Briefkasten, allerdings auch schon mit einigen Formfehlern behaftet und da hatte ich nur eine freundliche Email geschrieben und mal grob nach dem Geisteszustand gefragt.
Na ja, da kam dann auch prompt die Antwort (per Email!), dass man den Mandant jetzt nicht mehr vertreten würde und wir sollten die Sache vergessen…
Abmahnungen ohne vorherige Kontaktaufnahme sollten endgültig, sollten endgültig rechtsunwirksam werden. Die Arbeitskräfte die dadurch dann frei werden, werden dringend im Gesundheitswesen oder bei der Stadtreinigung benötigt!

Ich teile da auch voll deine Meinung mit „sich zur Wehr zu setzen“!
In all den Jahren habe ich schon einige Abmahnungen gesehen und ehrlich gesagt war keine wirklich korrekt oder korrekt an uns adressiert. Eine Abmahnung darf man keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen, aber man muss auch nicht gleich in Panik ausbrechen.
Prüfen – ggf. beheben – Gleichgesinnte suchen – Kontakt aufnehmen.
Wir betreiben Webseiten und auch wenn wir damit Geld verdienen wollen, wollen wir damit niemanden schaden und damit ist jede Abmahnung erst einmal ungerechtfertigt und nur darauf kommt es an.

Montag, 15. Dezember 2014 um 00:50

Zuerst einmal: Gut, daß sich einer wehrt!

Dann aber: Schlecht, daß man sich in Deutschland gegen so einen Dreck wehren muß. In der Schweiz gibt es überhaupt keine Abmahnanwälte. Einfach, weil das Gesetz so ist, daß man damit kein Geld machen kann. Man kann nicht gleich eine Hohe Anwaltsrechnung mitschicken. Bzw. versuchen könnte man schon, aber nach Rechtslage muß nicht gezahlt werden, auch nicht bei berechtigten Abmahnungen.

Hier kann Schadensersatz geltend gemacht werden, aber dazu muß man erstmal den Schaden nachweisen, der entstanden ist. Desweiteren könnte man wegen Namensanmaßung klagen, aber wenn derjenige, den man abmahnt, den Fehler, also eine mögliche Urheberrechtsverletzung oder sonstigen Rechtsverstoß, behebt, wird es sehr schwierig, hier noch Geld zu bekommen.

Daher gibt es in der Schweiz keinerlei Abmahnanwälte. In Deutschland werden daduuch auf Kosten der Rechtssicherheit und der Allgemeinheit viele Anwälte Millionäre oder Multimillionäre.

Ahnlich sieht es übrigens im Inkassowesen aus: Es gibt kaum Inkassofirmen und noch weniger Inkassoanwälte, auch, wenn es manche versuchen. Denn im Gesetz der Schweiz steht, daß, wer Dritte (Anwälte, Inkassobüros) mit der Betreibung von Forderungen beauftragt, diese Kosten selbst zu tragen hat. Daher gehen normalerweise alle den amtlichen Weg. Der kostet den Schuldner auch, aber alles im Rahmen und nicht wie in DE, wo dann aus einer Forderung von 100 Euro ratzfatz schnell mal 300 Euro oder mehr werden.

Die Schweiz ist wesentlich rechtsstaatlicher und bürgerfreundlicher.

Freitag, 19. Dezember 2014 um 08:30

Ich teile da auch voll deine Meinung mit “sich zur Wehr zu setzen”!
In all den Jahren habe ich schon einige Abmahnungen gesehen und ehrlich gesagt war keine wirklich korrekt oder korrekt an uns adressiert. Eine Abmahnung darf man keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen, aber man muss auch nicht gleich in Panik ausbrechen.

Freitag, 2. Januar 2015 um 10:13

Hallo,
Vielen Dank fuer den Beitrag und fuer die Kommentare. Ich war zwar bisher noch nicht betroffen, aber es kann ja jeden treffen.

Deshlab suche ich immer nach Infos und auch meine Meinung ist, sich zur Wehr setzen und nichts gefallen lassen.

BG

Dr. Markus Thiele
Donnerstag, 8. Januar 2015 um 15:47

Ein Mandant von mir erhielt ebenfalls eine Abmahnung von Autoflirt. Ich wehrte diese – als sein Anwalt – mit Erfolg ab und machte meinerseits Anwaltsgebühren wegen unberechtigter Abmahnung geltend. Auch mit Erfolg. Das Landgericht Hamburg verurteilte den Verein zur Zahlung von rund 2.700,00 € (LG HH, Urt. v. 02.12.2014, 312 O 110/14).
Inhaber der Marke „Autoflirt“ ist ein Herr Jobst Freiherr von Korff-Ercklentz, Schulstraße 3, 64646 Kirschhausen. Der Sitz des Vereins ist angeblich in der Roonstraße 20, 20253 Hamburg. Dort ist aber kein Briefkasten oder sonstiger Hinweis auf den Verein vorhanden. Interessanterweise wohnt dort aber eine Frau Melanie von Korff-Ercklentz. Sie ist die Tochter des Herrn Jobst Freiherr von Korff-Ercklentz und zudem Rechtsanwältin (!). Offenbar haben hier Vater und Tochter gemeinsame Sache gemacht – oder jedenfalls versucht.
Nunmehr wird vollstreckt. Strafrechtliche Schritte sind zu überlegen.

Beste Grüße
Dr. Markus Thiele
Rechtsanwalt, Rosdorf.

Mittwoch, 21. Januar 2015 um 12:46

Das eigentlich Traurige ist, dass man gezwungen ist zu reagieren – und trotz „im Recht sein“ durch die Reaktion ein Schaden im Sinne von Arbeitszeitverlust entsteht, den man in der Regel nicht ersetzt bekommt. Vom Stress und Ärger ganz abgesehen. Dabei bedeutet „nicht messbar“ nicht zwangsweise „nicht vorhanden“ …

Mittwoch, 4. Februar 2015 um 11:46

Viele schreiben hier, dass man immer auf eine Abmahnung reagieren muss. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass bei solchen offensichtlichen Fishing-Abmahnungen, also in großer Zahl verschickt, einfaches nicht reagieren auch zum Erfolg geführt, da sich die Gegenseite nie mehr gemeldet hat (Hatte ich bereits zwei mal so)

Samstag, 21. Februar 2015 um 00:47

Manchmal will man es einfach wissen, geht das Risiko ein und wehrt sich dagegen. Da geht es um das Prinzip und auch darum, mal zu sehen wie unser Rechtssystem funktioniert.

Aber generell ist es schon so, wie es im Kommentar über diesem hier steht. Riecht die Angelegenheit nach Beschiss, dann am besten gar nichts machen. Denn der wo abmahnt versteht dann, oha hier hat einer etwas gemerkt, hoffentlich meldet der sich nicht und die Abmahnung war einfach nur eine Niete.

Mittwoch, 11. März 2015 um 14:53

Ich hätte es wahrscheinlich einfach ignoriert. Aber gut zu wissen, dass man auch Erfolg haben kann, wenn man sich gegen sowas wehrt!

Donnerstag, 16. April 2015 um 10:45

Ich teile die Meinung, das der Betroffene leider gezwungen wird sich zu wehren, was ich persönlich schon schade für dessen Zeit finde. Habe aber bezüglich der Fishing-Abmahnungen auch gelesen, dass die Person besser abwarten sollte, evtl. zuerst beim Verbraucherschutz nachfragen! Und was oder wer ist „Autoflirt“? Klingt dubios…

Kommentar schreiben: